AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma STOCK Rohrgroßhandel GmbH & Co.KG
Stand: 02.01.2016
Geltung / Angebote
Für alle - auch zukünftige - Verträge gelten neben BGB und HGB ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Grundsätzliche Besonderheiten ergeben sich aus dem Handel mit Sonderposten, deklassiertem und gebrauchtem Material. Diese Sonderpunkte sind fett gedruckt.
Sämtliche Abweichungen bzw. Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Durch die individuelle Gestaltung einzelner Bedingungen verlieren die restlichen Punkte ihre Gültigkeit nicht.
Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen unserer Angestellten im Zusammenhang mit Verträgen werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
Sonderposten, IIa- und Gebrauchtmaterialien können besichtigt werden und gelten nach Verlassen der Lagerstelle als bedingungsgemäß geliefert. Nachträgliche Beanstandungen bezüglich Länge, Qualität, Beschaffenheit etc. können nicht anerkannt werden. DIN-/EN-Normen gelten hier nicht. Stahlgüten werden nur bei Ia-Material benannt.
Zahlung und Verrechnung
Nach individueller Vereinbarung. Skontovereinbarungen beziehen sich immer auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzen den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers voraus.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Fracht- und Zusatzkosten werden individuell nach Ladungsgröße vereinbart;
Berechnungsgrundlage für alle Preise sind die jeweils ermittelten Gewichte und Maße nach deutschen Werkstoffnormen. Die Berechnung erfolgt nach Meter- bzw. Stückgewichten.
Anarbeitungen und Veredlungen jeglicher Art werden projektbezogen ermittelt und berechnet.
Ausführung der Lieferungen, Lieferfristen und Termine
Unser Material wird in der Regel zum vereinbarten Termin unverpackt bereitgestellt und verladen bzw. mit eigenen LKW (Werksverkehr) und/oder Speditionen ausgeliefert.
Für die Beladung geeigneter Fahrzeuge und die Ladungssicherung ist neben dem Verlader auch der Fahrzeugführer/-halter verantwortlich. Erforderliches Sicherungsmaterial muß der Frachtführer vorhalten. Wir behalten uns vor, ungeeignete Fahrzeuge nicht bzw. nur teilweise zu beladen sowie unzureichend gesicherte Ladung zurück zu halten.
Die Lieferung "frei LKW Verwendungsstelle, unabgeladen" setzt die gute Erreichbarkeit dieser Stelle und die Bereitstellung von Entladegeräten zum Termin durch den Kunden voraus. Wir behalten uns vor, Kosten für Wartezeiten bzw. Lieferverzögerungen in Rechnung zu stellen.
Teillieferungen sind nach Abstimmung möglich bzw. notwendig.
Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretung
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Es gelten für diese und alle zukünftigen Warenlieferungen Vorbehaltsrechte in umfassender Form (einfacher, erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Kontokorrent- und Saldoklausel) als vereinbart.
Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr, solange er nicht in Verzug ist, weiterveräußern und tritt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen bereits jetzt an uns ab.
Güte, Maße und Gewichte. Handels-, Lager- und Fixlängen
Güteangaben werden nur bei I a-Material dokumentiert. Maße und Gewichte bestimmen sich dann ausschließlich nach den entsprechenden DIN- und EN-Normen. Für alle anderen Materialien dienen die DIN-/EN-Normen lediglich der groben Klassifizierung ohne Gewähr.
Bei allen Längenangaben handelt es sich um Handels- und /oder Lagerlängen. Fixlängen müssen ausdrücklich vereinbart werden.
Gewährleistung
Sachmängel an als Ia-Material gelieferten Artikeln werden nach BGB abgewickelt.
Bei deklassiertem Material, das als solches verkauft worden ist, stehen dem Käufer bezüglich der genannten Deklassierungsgründe keine Rechte aus Sachmängeln zu.
Handelt es sich bei der Kaufsache um als IIa oder als gebraucht bezeichnetes Material ist unsere Haftung aus Sachmängeln ausgeschlossen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Lauenburg/Elbe. Der Gerichtsstand ist Schwarzenbek.
Download unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen als pdf-Datei